Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
a) Mit der Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
b) Abweichungen von unseren Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
c) Schweigen auf uns mitgeteilte anders lautende Bedingungen oder auf Einheitsbedingungen bedeutet deshalb keine Anerkennung dieser Bedingungen. Es wird ihnen hiermit widersprochen.
2. Preise, Preisänderungen
a) Sämtliche Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweiligen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
3. Angebote, Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
b) Angaben in Katalogen, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen sowie Hinweise zu Farben, Mengen, Massen, Gewichten und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.
c) Abrufaufträge sind innerhalb von 3 Monaten abzunehmen, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
d) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dasgleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
4. Lieferung, Lieferzeiten
a) Angebotene Liefertermine sind freibleibend.
b) Aufträge werden möglichst geschlossen ausgeliefert. Die Liefermöglichkeit behalten wir uns vor.
c) Können Aufträge zur geschlossenen Lieferung nicht geschlossen ausgeliefert werden, erfolgt Nachlieferung der rückständigen Artikel separat oder mit einem der nächsten Aufträge, soweit sie vorrätig sind und sich eine lohnende Sendung ergibt.
d) Alle Lieferungen erfolgen mit der Übergabe an den Frachtführer auf Gefahr und Kosten des Käufers.
e) Die Bestimmung des Frachtführers erfolgt durch uns. Wird ein anderer Frachtführer gewünscht, gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
f) Lieferverzug liegt erst vor, wenn der in Aussicht genommene Liefertermin um 6 Wochen überschritten ist und wir trotz anschliessender Mahnung nicht geliefert haben. Der Besteller hat uns in der Mahnung per Einschreiben eine nochmalige Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann er nur verlangen, soweit die Nichtlieferung von uns grob fahrlässig verursacht wurde.
g) Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder einem Unterlieferanten auftreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Wird durch die oben angebenen Umstände die Lieferung unmöglich, werden wir von Lieferungspflicht frei. In keinem Fall kann der Käufer uns für den entstandenen Schaden verantwortlich machen.
5. Zahlungsziel
a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.
b) Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
c) Reparatur- und Ersatzteilrechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
d) Bei Zahungszielüberschreitung berechnen wir Mahnspesen und vom Tag der Fälligkeit an die üblichen Bankzinsen für offene Kontokorrentkredite der Geschäftsbanken.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung- einschließlich aller Nebenforderungen - bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
b) Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr zu veräussern. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind ihm jedoch nicht gestattet. Im Falle des Weiterverkaufs oder einer Weitergabe geht die Forderung des Käufers in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf.
d) Der Käufer ist verpflichtet, bei Pfändungen sowie sonstigen Zugriffen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen auf unser Eigentumsrecht und den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
e) Wird der Käufer als Einkäufer einer Unternehmensgruppe, eines Verbandes von Gross- und Einzelhändlern oder in gleich gelagerten Fällen tätig, ist er verpflichtet, bei allen Veräusserungen innerhalb der Unternehmensgruppe, an angeschlossene Gross- und Einzelhändler etc, den verlängerten Eigentumsvorbehalt an uns weiterzuleiten. Dies gilt auch, soweit der Käufer uns zur direkten Belieferung Dritter ermächtigt.
f) Übersteigt der Wert der von uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
b) Mängelrügen können wir nur berücksichtigen, wenn sie unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlic bei uns eingegangen sind.
c) Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch 3 Monate nach Wareneingang schriftlich zu rügen.
d) Bei Veränderungen oder unsachgemäßer Behandlung der Ware durch den Käufer oder Dritte werden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
e) Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere bei Mangelfolgeschäden, sind bei mangelhafter Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen ist. Im übrigen haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung.
8. Gerichtsstand und allgemeine Bedingungen
a) Für etwaige Streitigkeiten wird Büdingen als auschliesslicher Gerichtsstand für beide Teile vereinbart.
b) Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.04.2007